Der Energiebedarfsausweis ist seit 2002 bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß der Novellierung der EnEV 2006 § 16 ist der Energiebedarfsausweis für Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Bestandsgebäuden zu erstellen.
Dabei werden der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust berechnet und den zulässigen Werten gegenüber gestellt.
Werden die Werte deutlich unterschritten, können über KfW-Darlehen günstige Kredite in Anspruch genommen werden. ( z.B. KfW 40 Haus , KfW 60 Haus )
Wir erstellen die Energiebedarfsausweise nach EnEV mit aktuellsten Software-Programmen
und unterstützen Sie als zertifizierte Energieberater bei der Wahl Ihrer Heizsysteme und der Auswahl der Dämmstoffe.
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